Mietvoraussetzungen

1. Stornogebühren

Berechnungsbeginn ab Buchungsdatum: bis 4 Wochen vor Übernahme 30 % der Gesamtkosten, bis 2 Wochen vor Übernahme 50% der Gesamtkosten, die letzten 2 Wochen vor Übernahme 100% der Gesamtkosten. Wird das Fahrzeug erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Fahrzeug kostenpflichtig bis zur Beendigung der vereinbarten Mietzeit für den Mieter reserviert, jegliche Ansprüche auf Mietpreiskürzung sind ausgeschlossen.


2. Versicherung

Das Wohnmobil ist Vollkasko versichert (gilt nur Europaweit) mit einem auf Kosten des Mieters gehenden Selbstbehalt von € 1500, pro Schadensfall. Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung innen oder außen (z.B. Möbelschäden, etc.) gehen in voller Höhe auf Kosten des Mieters. Für Schäden, die die Haftpflichtversicherung betreffen, gilt selbige Regelung.


3. Mietzins und Kaution

"Die Kaution in der Höhe von € 1.500,- ist bei Übergabe, der Restmietzins 30 Tage vor Abholung zu bezahlen. Stellt der Mieter das Wohnmobil am Ende der vereinbarten Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück, wird die Kaution nach durchgeführter Reinigung (spätestens nach einem Werktag) zurückerstattet.


4. Abholung, Übergabe und Mängel

4.1 Abholung und Rückgabe

Abholung von Montag-Sonntag von 14 Uhr bis spätestens 18 Uhr. Rückgabe von Montag-Sonntag bis spätestens 11 Uhr im gereinigten und vollgetankten Zustand! Bei Nichteinhaltung der Rückgabezeiten wird ausnahmslos der ganze Tag verrechnet! Der Abholtag und Rückgabetag des Wohnmobils werden als 1 Tag gerechnet.

4.2 Zustellung und Abholung beim Mieter

Der Vermieter übergibt das Wohnmobil sauber und vollgetankt. Erkennbare Mängel hat der Mieter spätestens bei Übergabe zu beanstanden und in einem von beiden Seiten unterschriebenen Übergabeprotokoll festzuhalten. Ansonsten wird, wenn dem Mieter nicht der Gegenbeweis gelingt, vermutet, dass die Mängel vom Mieter während der Mietzeit schuldhaft verursacht wurden. Die Gasanlage und -leitungen werden vom Vermieter vor Übergabe geprüft und der Mieter über ihre Handhabung und den entsprechenden Vorschriften aufgeklärt. Der Vermieter haftet daher nicht für Unfälle, die auf keine grobe Fahrlässigkeit bei der Überprüfung der Gasanlage bzw. -leitungen oder der Bedienungsanleitung an den Mieter durch den Vermieter hinweisen.


5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

5.1 das Wohnmobil schonend und sorgfältig zu behandeln.

5.2 vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren.

5.3 unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und –breiten zu beachten.

5.4 Verboten sind Fahrten mit dem Wohnmobil auf Festivalgelände.